
Das Grundbuchamt wird beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) geführt. Es ist zuständig für die Führung der Grundbücher.
Es überprüft das Grundbuch auf Richtigkeit und korrigiert fehlerhafter Einträge.

Das Grundbuchamt wird beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) geführt. Es ist zuständig für die Führung der Grundbücher.
Es überprüft das Grundbuch auf Richtigkeit und korrigiert fehlerhafter Einträge.